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Onlineshopping wird ab September sicherer – und komplizierter

Onlineshopper aufgepasst: Ab 14. September 2019 werden alle Onlinehändler gesetzlich dazu verpflichtet, eine zusätzliche Sicherheitshürde in ihren Shop zu integrieren. Die doppelte Authentifizierung soll das Einkaufen und Bezahlen im Netz sicherer machen. Laut Händlern werde das Shoppingerlebnis dadurch allerdings auch unbequemer und nicht zuletzt auch verkompliziert.

Die Onlineshops selbst halten nicht sonderlich viel von der neuen EU-Richtlinie und befürchten sogar, dass die zusätzliche Hürde in vielen Fällen dazu führen könnte, dass Kunden den Kauf aus Bequemlichkeit abbrechen. Nicht jeder potenzielle Käufer ist dazu bereit, eine per Nachricht aufs Handy erhaltene Zahlenkombination zu verifizieren, so die Befürchtung. Besonders kritisch könnte es werden, wenn Kunden nicht auf alternative Zahlweisen wie Lastschrift oder Rechnungskauf ausweichen können, die von der neuen Regelung nicht betroffen sind. Ab 14. September haben Händler und Kunden aber keine Wahl mehr: Ab dann müssen im Zuge des Bezahlvorgangs mit Kreditkarte entweder eine neue geheime Pin, eine TAN oder ein Fingerabdruck zusätzlich zu den standardmäßigen Kreditkartendaten abgefragt werden. Ebenso besteht die Möglichkeit, sich per Gesichtserkennung zu identifizieren.

 

KLEINE SHOPS MÖGLICHERWEISE IM NACHTEIL

Die neue EU-Richtlinie bringt auch einige Ausnahmeregeln mit sich, die insbesondere kleinere Shops im Web benachteiligen könnten. Produkte und Dienstleistungen mit einem Wert unter 30 Euro sind beispielsweise von der zusätzlichen Sicherheitsprüfung beim Bezahlvoqrgang ausgenommen. Auch können Kunden erlauben, einzelne Shops als sicher einzustufen.

Ebenso soll die Möglichkeit bestehen, den Zahlungsverkehr über die eigene Bank zu beschleunigen. Wer sich bei seinem Kreditinstitut auf eine sogenannte Whitelist setzen lässt, muss sich nur einmalig authentifizieren. Das Problem: Banken sind nicht dazu verpflichtet, diesen Service anzubieten.

Ein weiteres Problem, das viele Kritiker sehen, ist die Tatsache, dass die großen Marktführer und Big Player durch die neue Verordnung weiter gestärkt werden, während kleinere Shops benachteiligt werden. Denn schließlich würden Kunden einen solchen Auftrag bei der Bank tendenziell eher für größere Shops beauftragen, bei denen sie häufiger bestellen.

 

Foto: rupixen on Unsplash

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