Moderne E-Fahrzeuge machen so gut wie keinen Lärm. Das soll sich nun ändern. Ab 1. Juli müssen neue Modelle mit einem künstlichen Fahr-Sound ausgestattet sein. Ältere Modelle müssen nach einer Übergangsphase auf den neuesten Stand gebracht werden.
Kürzlich berichteten wir darüber, dass Star-Komponist Hans Zimmer im Auftrag von BMW ein Sound Design für die neuen Elektro-BMWs komponiert. Jetzt ist am 1. Juli 2019 eine neue EU-Regel in Kraft getreten, die besagt, dass alle E-Autos künftig mit einem sogenannten Evas (Acoustic Vehicle Alert System ausgestattet sein müssen. Das System soll sowohl beim Anfahren als auch bei Geschwindigkeiten unter 19 Stundenkilometern sowie beim Rückwärtsfahren automatisch einen Sound erzeugen. Ziel ist es, Fußgänger so auch bei niedrigeren Geschwindigkeiten besser zu schützen – insbesondere Menschen mit einer Sehbehinderung. Tests haben nämlich ergeben, dass bei höheren Geschwindigkeiten, die 19 km/h übersteigen, die Abrollgeräusche der Reifen alles andere übertönen. Das ist bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor nicht anders.
AB 2021 GILT DIE REGEL FÜR ALLE MODELLE
Natürlich gibt es auch einige Kriterien, die das Fahrgeräusch erfüllen muss. Zum einen muss es dem klassischen Sound ähneln und mit ihm vergleichbar sein, es darf aber nicht exakt gleich klingen. Von daher ist klar: Der jeweilige Sound sollte zur Marke passen und sich klangtechnisch von der Konkurrenz abheben. Am Ende des Tages geht es hier also auch ein Stück weit um cleveres Marketing und Branding, dass Herstellern einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil verschaffen könnte. Wie ein solcher Sound klingen könnte, haben die Kollegen von BBC Radio 5 Live aufgedeckt. Das Geräusch erinnert eher an ein Ufo als ein Auto, aber es klingt auf jeden Fall nach Zukunft.
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